Zimmervermietung Heseker in Harsewinkel
Zimmervermietung Heseker in Harsewinkel
Paulusstr. 31 in 33428 Harsewinkel
Verantwortlich:
Anke Kohl-Heseker
Kontakt:
49191 Belm
Konrad- Adenauer- Str. 22
Handy: +49 171 417 56 41
Hausordnung Paulusstraße/ Happenort 2/ Happenort 3
Um allen Bewohnern einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, bitten wir um Beachtung folgender Punkte:
1. Rücksichtnahme
1.1 Die Hausordnung soll unter den Bewohnern ein allseitig gutes Einvernehmen sowie zufrieden stellende
Verhältnisse in der Wohnheimanlage sicherstellen. In einem Wohnheim soll der Bewohner die
Möglichkeit haben, ungestört zu studieren bzw. zu arbeiten. Das Zusammenleben im
Wohnheim erfordert besondere Rücksichtnahme.
1.2 Die Störung von Mitbewohnern ist zu unterlassen. Lärm, wie z.B. laute Musik, Türenschlagen usw. ist zu
vermeiden. Rundfunk- und Fernsehgeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. In der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten.
2. Sorgfaltspflicht des Mieters
2.1 Gebäude, Inventar, Anlagen und Gemeinschaftseinrichtungen sind schonend und pfleglich zu behandeln.
Das Anbringen von Plakaten, Bildern und Aufklebern, Transparenten, und Beschriftungen außerhalb
der gemieteten Wohneinheit bedarf der Genehmigung des Vermieters.
2.2 Der Mieter haftet für die Vollzähligkeit und den Zustand des Zimmerinventars. Befestigungsmittel an
Schränken und Türen dürfen keine Beschädigungen hinterlassen. Installationsleitungen, z.B. Kabel, dürfen nicht fest verlegt werden.
2.3 Die Zimmer sind nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters zu streichen. Ohne Einwilligung sind
bauliche Änderungen – auch kleineren Umfangs – am Gebäude oder Inventar zu unterlassen.
2.4 Mit Wasser, Strom, Warmwasser und Wärmeenergie ist sparsam umzugehen. Bei längerer Abwesenheit
hat der Mieter die Heizungszufuhr zu reduzieren und die Fenster geschlossen zu halten.
2.5 Für ausreichende Lüftung hat der Mieter zu sorgen. Während der Heizperiode eignet sich hierzu eine
mehrmalige tägliche Stoßlüftung zum Luftaustausch. Ständige Kippstellung des Fensterflügels verursacht
erhebliche Energieverluste.
3. Schlüssel
3.1 Aus Sicherheitsgründen ist die Haustür bzw. die Eingangstür des Apartments stets verschlossen zu halten.
Türschlüssel sind sorgfältig aufzubewahren. Bei Verlust ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Die
Kosten der Wiederbeschaffung trägt der Mieter.
3.2 Der Vermieter kann bei Verlust eines Schlüssels auf Kosten des Mieters das Schloss auswechseln lassen.
Er haftet nicht dafür, dass sich ein Schlüssel zu Mieträumen in unbefugten Händen befindet. Das vom
Vermieter eingebaute Schloss darf nicht durch ein anderes ersetzt werden.
3.3 Ein Doppel jedes Schlüssels wird beim Vermieter unter Verschluss aufbewahrt, damit bei Brand, Wasserrohrbruch
oder sonstigen Schäden eingegriffen werden kann.
4. Reinigung
Jedem Mieter obliegt die Reinigung der Räume und Einrichtungen, auch der Gemeinschaftsräume, wie
Fernsehraum, Einbauküche und Waschraum. Eingesetzte Reinigungsfirmen dienen lediglich zur Unterstützung der Reinigungspflicht
des Mieters. Eine Behinderung der Reinigungsfirma ist zu unterlassen. Gemeinschaftseinrichtungen hat der Mieter nach Benutzung in sauberem Zustand zu hinterlassen. Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen
nicht nach, erfolgt die Beseitigung des Mangels durch den Vermieter zu Lasten des Mieters.
5. Wäschepflege
Für das Waschen und Trocknen der Wäsche stehen im „Waschraum“ eine Waschmaschine und ein Wäschetrockner
zur gemeinschaftlichen Benutzung zur Verfügung. Die Gerätschaften sind entsprechend der ausgelegten Gebrauchsanleitung zu betreiben. Zur
Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzen innerhalb der Apartments ist für das Wäschetrocknen
ausschließlich der elektrische Wäschetrockner oder der Trockenplatz im Garten, Balkon oder Waschraum zu nutzen.
6. Lagerung
Gemeinschaftlich genutzte Grundstücks- und Gebäudeflächen sind von privaten Lagergegenständen freizuhalten.
Insbesondere gilt dies für Flure, Treppenhäuser, Gemeinschaftsräume sowie die Freiflächen des Grundstückes.
7. Rundfunk/Fernsehen/Netzinfrastruktur
Für die Benutzung der Rundfunk und Fernsehsteckdosen sowie des Netzwerkes sind entsprechend genormte
Anschlusskabel zu verwenden. Manipulationen an der Anschlusssteckdose sind zu unterlassen.
8. Staubsauger
Für die Reinigung der Apartments steht ein hauseigener Staubsauger zur Verfügung. Diese vorhandenen Reinigungsgeräte sind pfleglich zu behandeln.
9. Fahrräder/Motorräder/Kraftfahrzeuge/Parkplätze
9.1 Innerhalb der Wohnflächen und Flure dürfen Fahrräder nicht abgestellt werden. Zum Abstellen der Fahrräder
sind ausschließlich die Abstellflächen vor dem Wohnheimeingang bzw. andere direkt zugewiesene
Abstellflächen zu nutzen.
9.2 Motorräder und Motorroller können – soweit der Platz ausreicht und verfügbar ist – auf dem Grundstück oder vor dem Haus abgestellt werden.
9.3 Für das Abstellen von Kraftfahrzeugen stehen auf dem Grundstück nur vereinzelt Einstellplätze zur Verfügung.
Für die Kraftfahrzeuge der Wohnheimbewohner sind die öffentlichen Parkplätze in der näheren Umgebung zu nutzen.
10. Gemeinschaftsraum des Wohnheimes
Die Benutzung des Gemeinschafts-/Fernsehraumes im Erdgeschoss darf nicht zu einer Belästigung
der anderen Mieter führen. Die Reinigung des Raumes und der Einbauküche obliegt den Mietern.
11. Müll-Abfälle
Sämtliche Abfälle mit Ausnahme von Sperrmüll gehören in die Müllcontainer und Mülltonnen. Verpackungsmaterialien
und großvolumige Gegenstände sind vor Einwurf in den Müllbehälter in geeigneter Weise zu
zerkleinern. Bitte achten Sie aus hygienischen Gründen darauf, dass die Umgebung der Mülltonnen nicht
verunreinigt wird. Schließen Sie nach der Benutzung den Deckel des Müllbehälters sorgfältig und achten Sie
darauf, dass keine Abfallreste zwischen Behälterrand und Deckel eingeklemmt werden.
Folgende Behältnisse stehen für die getrennte Müllentsorgung zur Verfügung:
Restabfallbehälter (grau) für z.B. Speisereste, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen, Glühlampen
Bioabfallbehälter (grün) für z.B. Eierschalen, Blumensträuße, Gemüse- und Obstreste, Tee- und
Kaffeesatz mit Filter, Zimmerpflanzen, Salatreste
jedoch keine Speisereste und keine Plastiktüten mit einwerfen
Papierbehälter (blau) für z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Büropapier, Kartonagen, Kataloge
Gelber Sack-Container für z.B. Getränkedosen, Aluminiumfolien, Dosen, Joghurtbecher
Flaschen und Gläser sind in den in der Umgebung oder an den Einkaufsmärkten hierzu aufgestellten Containern
zu entsorgen.
15. Terrassen-/Gartennutzung
Der Garten und der Balkon kann als Liegefläche zum Sonnenbaden und als Freisitz zum Grillen genutzt werden. Dabei sind die Belange der
Nachbarn und der anderweitigen Mieter des Grundstückes zu wahren. Das heißt, ausschweifende Grillpartys
und nächtliche Gelage sind zu vermeiden. Abfälle und Flaschen sind unverzüglich nach Gebrauch und vor
Verlassen des Gartens und des Balkons zu entsorgen.
16. Rauchverbot
Das Rauchen ist aus Sicherheitsgründen im gesamten Gebäude nicht erlaubt. Bitte nutzen Sie zum Rauchen den Garten oder den Balkon.
17. Tiere
Das Halten von Tieren ist nicht gestattet.
18. Zuwiderhandlungen
Missachtungen der Hausordnung können zu sofortiger Auflösung des Mietverhältnisses und der damit verbundenen Räumung der Zimmer führen.
Vielen Dank im Voraus.
Anke Heseker
Anke Kohl-Heseker
Mobil: 0171 4175641
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